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KOSTEN

In meiner Privatpraxis biete ich Verhaltenstherapie als Einzel- und Gruppentherapie für Erwachsene an. Eine reguläre Abrechnung ist mit Privat-, Beihilfe- sowie Heilfürsorge-Versicherten und Selbstzahlern möglich. Die Behandlung gesetzlich Versicherter ist nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich und bedarf einer gesonderten Beantragung.

KOSTENABRECHNUNG

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Die Kostenübernahmen für Psychotherapie im Rahmen der Beihilfe und der Privatversicherungen wird von der jeweiligen Stelle bzw. Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich sind Kostenübernahmen problemlos möglich. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle in Verbindung und informieren Sie sich, in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird und wie das Antragsverfahren geregelt ist.

SELBSTZAHLER

Sie können eine Psychotherapie jederzeit als Selbstzahler beginnen. Hierfür sind keine Formalitäten erforderlich. Eine Übersicht der anfallenden Kosten gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten finden Sie hier.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Da gerade in Krisenzeiten lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz in der Regelversorgung kaum auszuhalten sind, kann ich Ihnen an dieser Stelle eine Alternative bieten, wenn Sie keinen Psychotherapeuten/keine Psychotherapeutin in einer Kassenpraxis finden. Ich biete Psychotherapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren an. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung einer Psychotherapie (§13 Abs. 3 SGB V), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Übersicht zum Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens sowie einen Flyer der BPtK finden Sie im Download Bereich.

„Man kann die Wellen nicht stoppen, aber man kann lernen auf ihnen zu surfen.“

© Jon Kabat-Zinn

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